Last Update: 13.04.2017


 

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Hausordnung

Die Hausordnung gilt für alle Personen im Kulturbahnhof Jena. Sie wird ausschliesslich vom Eigentümer und auf Basis behördlicher Auflagen erlassen. Die Hausordnung dient der Sicherheit der Besucher und der hier Tätigen, einem harmonischen Miteinander und der Ordnung im Objekt. Darüber hinaus ist die Brandschutzordnung zu beachten.


Die aktuelle Hausordnung ist hier einsehbar:

Seite 1

Seite 2

Seite 3

Seite 4


Der Eigentümer behält sich zudem jederzeit vor, die Hausordnung zu ändern, weitere Regeln zu erlassen, Auflagen zu erteilen oder in jeglicher Art und Weise sein Hausrecht wahrzunehmen.


Hausinternen Person können für ihren Zuständigkeitsbereich Besuchsbedingungen oder eigene Ordnungen erlassenen. Diese gelten nachrangig und ergänzend zur Hausordnung.

Kulturdenkmal [Denkmalkarte Jena Nr. 184]

Aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen sind das Gebäude und Teile seiner Ausstattung unter staatlichen Schutz gestellt. Wer ein Denkmal beschädigt oder zerstört oder unbefugt dessen Erscheinungsbild ändert, kann mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft werden. Bereits der Versuch ist strafbar. [§304 StGB]

Videoüberwachung: Der Kulturbahnhof Jena wird im Interesse der Sicherheit und Ordnung, Schutz des Objekts und Sorgfaltspflichten sowie zur Wahrnehmung des Hausrechts videoüberwacht.


Beachten Sie u.a.:

Es besteht grundsätzlich Rauchverbot im Kulturbahnhof Jena (siehe Regelungen der Haus- und Brandschutzordnung sowie ThürNRSchutzG).


Aus Lärmschutzgründen und im Interesse der guten Nachbarschaft ist in den Nachtstunden (22:00-06:00) der Aufenthalt vor und um den Kulturbahnhof Jena untersagt. Halten Sie Ruhe beim Kommen & Gehen! Vermeiden Sie Lärm!